( Wr. ParkometerG § 1, BStG § 28 ) Durch eine Abgabe auf das Parken in Kurzparkzonen wird die Benützung der unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen einer Bundesstraße durch jedermann im Rahmen der straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht beeinträchtigt. VwGH 95/17/0500 v. 24.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)