( BAO § 114, § 206, EStG § 16 Abs 1 Z 6 ) Sind umfangreiche Sachverhaltsermittlung en zur Beurteilung eines Anspruchs auf das große Pendlerpauschale erforderlich, können auf diese und die Ausschöpfung des Rechtsmittelzuges trotz hoher Kosten und erheblichen Arbeitsaufwandes auch bei fehlender Relation zu einem allfälligen zusätzlichen Steueraufkommen nicht verzichtet werden. Eine verwaltungsökonomische Vorgangsweise darf nicht bedeuten, dass gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen wird, insbesondere wenn die genaue Sachverhaltsermittlung nicht nur für den Einzelfall maßgeblich ist, sondern auch Beispielsfolgen in gleichgelagerten Fällen hat und dem gesetzlichen Auftrag zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung entspricht. BMF 110502/367-Pr.4/97 v. 14.11.1997.