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Angestellteneigenschaft einer Beraterin in einem Schlankheitsstudio

ArbeitsrechtARD 4892/19/97 Heft 4892 v. 2.12.1997

( AngG § 1, ASGG § 45 Abs 1 ) Ob einer Beraterin in einem Schlankheitsstudio Angestelltenqualifikation zukommt, ist als Einzelfallbeurteilung vom OGH nur dann überprüfbar, wenn den Vorinstanzen ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Norm unterlaufen ist.

OGH 8 Ob A 36/97w v. 12.06.1997

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