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Unterlassung der Sicherung von Betriebseinrichtungen

ArbeitsrechtARD 4892/18/97 Heft 4892 v. 2.12.1997

( ASchG § 130, AAV § 29 Abs 2 ) Die Bestrafung eines Geschäftsführers wegen Unterlassung der Sicherung einer Betriebseinrichtung auf einer Baustelle ohne Darlegung, welche konkrete Gefahrenstelle diese Betriebseinrichtung (hier: „Schalungsteile“) aufgewiesen hat, ist rechtswidrig.

VwGH 96/02/0096 v. 27.06.1997

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