Die folgenden Ausführungen stellen den Versuch dar, der Neuregelung der freien Dienstverträge im ASVG durch das ASRÄG 1997 keine Verfassungswidrigkeit zu unterstellen.
Der freie Dienstvertrag und Arbeitnehmerähnlichkeit
Durch das diesbezüglich mit 1. 1. 1998 in Kraft tretende ASRÄG 1997 erfolgt im ASVG eine Neufassung des Begriffes der freien Dienstverträge (vgl. ARD 4885/17/97). Dabei handelt es sich hier eigentlich um keine Neufassung, sondern um die erstmalige Verwendung dieses von Rechtsprechung, Lehre und Praxis verwendeten Begriffes in einem österreichischen Gesetz als verbum legale. Bisher wurde nämlich zwar der Begriff der Arbeitnehmerähnlichkeit (vgl. § 51 Abs 3 ASGG, § 2 Abs 2 lit b AuslBG, § 2 IESG idF vor BGBl I 1997/107), nicht aber der des freien Dienstvertrages verwendet, der an sich nichts anderes ist als ein aus Elementen des Dienstvertrages (§§ 1151 f. ABGB) und Elementen des Werkvertrages (§ 1165 ABGB) zusammengesetzter, gemischter Vertrag.