( GewO § 82 lit d ) Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Dienstdiebstahl s ist insoweit bindend, als sich der Arbeitnehmer nicht mehr darauf berufen kann, er habe die Tat nicht begangen. OLG Graz 7 Ra 127/95 v. 18.12.1995. (Slg. 11.459)
( GewO § 82 lit d ) Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen eines Dienstdiebstahl s ist insoweit bindend, als sich der Arbeitnehmer nicht mehr darauf berufen kann, er habe die Tat nicht begangen. OLG Graz 7 Ra 127/95 v. 18.12.1995. (Slg. 11.459)