vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Entlassung wegen Ehestörung

ArbeitsrechtARD 4889/5/97 Heft 4889 v. 21.11.1997

( GewO § 82 lit d ) Zwar hatten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der GewO 1859 andere Straftatbestände Gültigkeit, diese können jedoch nach zwischenzeitiger Abschaffung nicht für den Bereich der GewO perpetuiert werden.

OLG Wien 9 Ra 45/97x v. 20.06.1997

in Abänderung von ASG Wien 11 Cga 179/94m v. 14. 10. 1996 = ARD 4825/5/97

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte