( EFZG § 3, § 5 ) Überstundenentgelt ist auch dann in die Entgeltfortzahlung einzubeziehen, wenn es sich um nach Beendigung des Dienstverhältnisses fortzuzahlendes Entgelt handelt. LG Linz 6 Cga 65/96y v. 22.05.1996. (ZAS Jud. 5/1997)
( EFZG § 3, § 5 ) Überstundenentgelt ist auch dann in die Entgeltfortzahlung einzubeziehen, wenn es sich um nach Beendigung des Dienstverhältnisses fortzuzahlendes Entgelt handelt. LG Linz 6 Cga 65/96y v. 22.05.1996. (ZAS Jud. 5/1997)