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EFZG § 3, § 5

ArbeitsrechtARD 4888/15/97 Heft 4888 v. 18.11.1997

( EFZG § 3, § 5 ) Überstundenentgelt ist auch dann in die Entgeltfortzahlung einzubeziehen, wenn es sich um nach Beendigung des Dienstverhältnisses fortzuzahlendes Entgelt handelt. LG Linz 6 Cga 65/96y v. 22.05.1996. (ZAS Jud. 5/1997)

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