(Metallgewerbe siehe ARD 4883/1/97)
Ab 1. 1. 1998 gilt vorbehaltlich der Erteilung der Abschlussvollmacht durch die Landessektionen der Wirtschaftskammer für die Angestellten des Gewerbes folgender Kollektivvertrag:
1. Erhöhung der Mindestgehälter um 2%.