( AZG § 6, ABGB § 1153 ) Wird mit einem Arbeitnehmer ein Überstundenpauschale vereinbart, ergibt sich daraus noch nicht dessen Verpflichtung, über das Pauschale hinausgehende zusätzliche Überstunden auf Anordnung zu leisten.
OLG Wien 9 Ra 161/97f v. 19.09.1997