( EStG § 98 Z 3, BAO § 29 ) Stellt eine deutsche Gesellschaft in österreichischen Bädern Bräunungsanlagen auf, deren Benützung dem Kunden durch Erwerb von Münzen an der Bäderkasse ermöglicht wird, stellen diese Anlagen Betriebsstätten der deutschen Gesellschaft in Österreich dar. BMF v. 21.07.1997. (RdW 1997/638, Heft 10)