( EStG § 4 Abs 1, § 2 Abs 2, § 23 ) Verluste eines Wertpapiergeschäftes können in der Regel nicht als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei positiven Einkünften aus einer Beteiligung an einer - ein Hotel betreibenden - Mitunternehmerschaft zum Ansatz gebracht werden. VwGH 96/14/0114 v. 29.07.1997. (Beschwerde abgewiesen)