( AngG § 27 Z 4 ) Kann nicht nachgewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer seinen behandelnden Arzt getäuscht oder ihm gegenüber bei der Beschreibung seiner Beschwerden übertrieben hat, kann seine Entlassung nicht auf die Erschleichung eines Krankenstandes durch Vorlage eines im Kulanzweg erstellten ärztlich en Attest s gestützt werden. OGH 8 Ob A 2360/96h v. 16.01.1997.