( AngG § 27 Z 1, KFG § 57a ) Die private Verwendung von im Betrieb befindlichen Kfz-Begutachtungsplaketten zur Förderung privater Interessen von Angehörigen und Kunden durch einen Kfz-Mechaniker mit dem Effekt, dass Interessen des Kfz-Mechanikerbetriebes wesentlich beeinträchtigt werden, macht den Kfz-Mechaniker vertrauensunwürdig. OLG Wien 9 Ra 416/96d v. 21.02.1997.