( ABGB § 863 ) Wird zwischen dem Nachfolger im Pachtverhältnis und dem Arbeitnehmer ein neues Dienstverhältnis begründet, kann dies nicht als schlüssige Lösung des alten Dienstverhältnisses aufgefasst werden. ASG Wien 10 Cga 190/96z, 10 Cga 191/96x v. 27.02.1997, Berufung erhoben.