( EStG § 4 Abs 4 ) Provisionszahlungen an die Ehefrau in Höhe eines Prozentsatzes des Umsatzes sind keine Betriebsausgaben, weil bei einer fremden Arbeitskraft eine Bezahlung nach der Anzahl der geleisteten Stunden und nicht nach einem Prozentsatz des Umsatzes üblich ist. VwGH 93/15/0141 v. 25.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)