( EStG § 47 ) Die Anfertigung von projektbezogen en Polierplänen in einem Architekturbüro durch einen Bautechniker ist als selbständige Tätigkeit und nicht als Dienstverhältnis einzustufen.
VwGH 95/13/0289 v. 09.07.1997
Gemäß § 47 Abs 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.