( EStG § 34 ) Fiktive Beträge, die ein Steuerpflichtiger deswegen aufwenden muss, weil er im gleichen Wohnbereich über keine Sozialwohnung verfügt, kommen als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht. VwGH 93/13/0296 v. 09.07.1997. (Beschwerde abgewiesen)