Presseaussendung zu VfGH G-168/96,G-285/96 v. 17.10.1997
Der VfGH hat einige die Familienbesteuerung betreffende Bestimmungen des EStG aufgehoben. Die Aufhebung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
Der VfGH betonte in seiner Entscheidung, dass er nicht über Fragen der Familienförderung zu entscheiden habe, sondern bloß darüber, ob die steuerliche Belastung der zur Unterhaltsleistung an Kinder verpflichteten Steuerpflichtigen der Verfassung entspreche.