( ASVG § 4 Abs 2 ) Ein geschäftsführend er Minderheitsgesellschafter ist auch dann als Geschäftsführer versicherungspflichtig, wenn ihm in einer mündlichen Syndikatsvereinbarung eine Sperrminorität eingeräumt wurde.
VwGH 96/08/0009 v. 11.02.1997
( ASVG § 4 Abs 2 ) Ein geschäftsführend er Minderheitsgesellschafter ist auch dann als Geschäftsführer versicherungspflichtig, wenn ihm in einer mündlichen Syndikatsvereinbarung eine Sperrminorität eingeräumt wurde.
VwGH 96/08/0009 v. 11.02.1997