vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Strafen nach dem Wr. Dienstgeberabgabegesetz

Lohnsteuer und AbgabenARD 4878/13/97 Heft 4878 v. 14.10.1997

( Wr. DienstgeberabgG § 6, VStG § 31 Abs 2 ) Die einjährige Verfolgungsverjährungsfrist für die Wr. Dienstgeberabgabe läuft ab dem Tag ihrer Nichtentrichtung und nicht ab dem Tag der unterlassenen Erklärung.

VwGH 93/17/0036 v. 12.08.1997

Gemäß § 6 Abs 1 Dienstgeberabgabegesetz hat der Abgabepflichtige bis zum 15. Tag jedes Monats die im Vormonat entstandene Abgabenschuld zu entrichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte