( ASVG § 101 ) Fehlen einem Versicherten bei Pensionsantragstellung Versicherungsmonate, die durch freiwillige Weiterversicherung erworben hätten werden können, kann dieser Mangel nicht durch Herstellung des gesetzlichen Zustandes behoben werden.
VwGH 96/08/0097 (früher: 92/08/0142) v. 18.03.1997