( AngG § 23 Abs 6, § 27 Z 1, ABGB § 1439 ) Wird ein während des Bestandes des Dienstverhältnisses verwirklichter Entlassungsgrund dem Arbeitgeber erst nach Selbstmord des Arbeitnehmers bekannt, ist dies für den Abfertigungsanspruch der gesetzlichen Erben unerheblich.
OGH 8 Ob A 205/97y v. 10.07.1997