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Arbeitsverweigerung nach Versetzung infolge Zusammenlegung von Abteilungen

ArbeitsrechtARD 4876/10/97 Heft 4876 v. 7.10.1997

( AngG § 27 Z 4, ArbVG § 101 ) Die bloße Zusammenlegung von Abteilung en und die Zusammenarbeit eines betroffenen Arbeitnehmers mit Mitarbeitern, die nach dessen Angabe bei ihm psychosomatisch e Beschwerden auslösen, stellen auch bei einer vertragskonformen Erweiterung des Aufgabengebietes keine verschlechternde Versetzung dar.

OGH 9 Ob A 66/97i v. 05.03.1997

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