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Grazer AnkAbgV § 3 Abs 1 Z 4

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4874/31/97 Heft 4874 v. 30.9.1997

( Grazer AnkAbgV § 3 Abs 1 Z 4 ) Hinweiswürfel - mit Wegweiserfunktion zum Wirtschaftsförderungsinstitut bzw. zu einer Handelskammer - auf einer Verkehrsinsel einer mehrspurigen Ein- bzw. Ausfallstraße von Graz mit den Aufschriften „Handelskammer“ bzw. „Wifi“ bzw. „HK“ stellen „Ankündigungen des Geschäftsbetrieb es“ und keine ankündigungsabgabepflichtige Reklame dar. VwGH 93/17/0369 v. 24.06.1997. (Bescheid aufgehoben)

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