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StVO § 44, § 48, Grazer KurzparkzonenVO

BetriebswichtigesARD 4874/18/97 Heft 4874 v. 30.9.1997

( StVO § 44, § 48, Grazer KurzparkzonenVO ) Sind Verkehrszeichen, die der Kundmachung einer Kurzparkzonen-Verordnung dienen sollen, so angebracht, dass sie aus der Sicht des fließenden Verkehrs nicht eingesehen werden können, ist die Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben. VfGH V-75/96 und VfGHB-117/96 v. 24.09.1996.

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