( AngG § 27 Z 1 ) Der Ausbau eines Bestandteiles des Geschwindigkeitsbegrenzers eines Lkw, wodurch dieser außer Funktion gesetzt und dadurch ein die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Lkw gefährdender Zustand herbeigeführt wurde, bildet selbst bei allfälligen Verstößen des Arbeitgebers gegen das AZG den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit. OLG Wien 10 Ra 102/97m v. 26.05.1997.