( AngG § 27 Z 4 ) Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um 2 Wochen entgegen der getroffenen Vereinbarung und die Weigerung des Arbeitnehmers - unter Vorlage eines nicht nachvollziehbaren Attests einer türkischen Krankenanstalt über eine Anstaltspflege -, die Arbeit vereinbarungsgemäß aufzunehmen, sind als Entlassungsgrund zu werten, auch wenn dem Arbeitnehmer noch ein Urlaubsanspruch zusteht. ASG Wien 28 Cga 285/96b v. 22.04.1997, rk.