( AVRAG § 3 Abs 2 ) Die Ausnahmeregel vom Übergang der Dienstverhältnisse im Falle eines Betriebsübergangs ex lege gemäß § 3 Abs 2 AVRAG hat den Fall eines Konkurses zur Voraussetzung (vgl. § 1409a ABGB). Wird erst ein Jahr nach Dienstvertragsübernahme der Konkurs eröffnet, ist dies ebensowenig von Belang wie eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit des vormaligen Arbeitgebers. OGH 9 Ob A 2248/96w v. 14.05.1997.