( ABGB § 863, AVRAG § 2, AngG § 6 ) Die Voraussetzungen für durch Betriebsübung bestehende Rechtsansprüche, die für neu eintretende Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten für diese auch dann, wenn sie ihnen nicht bekannt gegeben wurden.
OGH 8 Ob A 145/97z v. 10.07.1997