( IESG § 7 Abs 1 ) Die Bindung des Arbeitsamtes bei Leistungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds an im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren festgestellte Entgeltansprüche ist verfassungsrechtlich bedenklich.
OGH 8 Ob S 127/97b v. 23.05.1997
( IESG § 7 Abs 1 ) Die Bindung des Arbeitsamtes bei Leistungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds an im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren festgestellte Entgeltansprüche ist verfassungsrechtlich bedenklich.
OGH 8 Ob S 127/97b v. 23.05.1997