( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Es besteht kein Wiedereinstellungsanspruch eines wegen Wegfalls seines Arbeitsplatzes Gekündigten auf nachher freigewordenen Arbeitsplatz infolge Selbstkündigung eines anderen Arbeitnehmers.
Bundesarbeitsgericht/BRD 7 AZR 557/96 v. 06.08.1997