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HVertrG § 4

BetriebswichtigesARD 4868/19/97 Heft 4868 v. 9.9.1997

(HVertrG § 4) Das HVertrG verpflichtet den Unternehmer auf Verlangen des Handelsvertreters hin zur Ausfolgung einer unterzeichneten Vertragsurkunde. Dieser Urkunde kommt aber - wie den Dienstzetteln gemäß § 2 AVRAG - nur deklarativ e Bedeutung zu. OLG Wien 7 Ra 15/96v v. 17.04.1996.

Anm.: Aufgehoben durch OGH 9 Ob A 337/97t v. 1. 4. 1998 = ARD 4951/33/98

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