( ASVG § 68 ) Behördliche Maßnahmen gegen ein nicht parteifähiges Gebilde wie eine Arbeitsgemeinschaft vermögen den Ablauf der Verjährungsfrist nicht zu hemmen. BMAS 120.852/4-7/95 v. 11.04.1996. (ZAS Jud. 4/1997)
( ASVG § 68 ) Behördliche Maßnahmen gegen ein nicht parteifähiges Gebilde wie eine Arbeitsgemeinschaft vermögen den Ablauf der Verjährungsfrist nicht zu hemmen. BMAS 120.852/4-7/95 v. 11.04.1996. (ZAS Jud. 4/1997)