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Übertragung des Klientenstockes - kein Spaltungsvorgang

Lohnsteuer und AbgabenARD 4868/16/97 Heft 4868 v. 9.9.1997

( SpaltG § 1 Abs 1 Z 2, FBG § 3 Z 15, UmgrStG § 12 ) Wird der Klientenstock eines Wirtschaftstreuhandunternehmen s auf eine andere Gesellschaft übertragen, liegt kein in das Firmenbuch eintragungsfähiger Spaltungsvorgang nach dem UmgrStG vor.

OGH 6 Ob 2110/96d v. 13.02.1997

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