( SpaltG § 1 Abs 1 Z 2, FBG § 3 Z 15, UmgrStG § 12 ) Wird der Klientenstock eines Wirtschaftstreuhandunternehmen s auf eine andere Gesellschaft übertragen, liegt kein in das Firmenbuch eintragungsfähiger Spaltungsvorgang nach dem UmgrStG vor.
OGH 6 Ob 2110/96d v. 13.02.1997