( EStG § 20 Abs 1 ) Aufwendungen für eine 10-tägige Spanienreise eines Richters, bei der in diesem Zeitraum die Städte Malaga, Ronda, Granada, Cordoba und Sevilla besichtigt sowie die Gerichte in Granada, Cordoba und Sevilla besucht werden, sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn für diese Reise vom Arbeitgeber Sonderurlaub gewährt wird.
VwGH 93/15/0069 v. 24. 4.1997