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Lohnsteuerhaftung für erst bei Berufungsvorentscheidung aufgegriffene unrichtige Sechstelberechnung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4865/36/97 Heft 4865 v. 29.8.1997

( EStG § 82, BAO § 289 ) Einem Haftungsbescheid (hier: Berufungsentscheidung der Finanzbehörde zweiter Instanz) können auch erstmals in der Berufungsvorentscheidung in einem Lohnsteuerverfahren aufgegriffene Fehler in der Sechstelberechnung bei Sonderzahlungen zugrunde gelegt werden.

VwGH 94/15/0218 v. 10.04.1997

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