( EStG § 4 Abs 1 ) Eine Liegenschaft, die nur in untergeordnetem Ausmaß betrieblich genutzt wurde, gehört nicht deswegen zum gewillkürt en Betriebsvermögen, weil sie in die Bücher und Bilanzen aufgenommen worden ist oder weil sie der Besicherung von Betriebsschulden gedient hat. Eine Nutzungseinlage kommt nur in Frage, wenn die Liegenschaft dem Privatvermögen zuzurechnen ist.
VwGH 94/15/0211 v. 10.04.1997