( EStG § 4 Abs 4, BAO § 184 ) Führt ein Steuerpflichtiger für ein betrieblich verwendetes Kfz kein Fahrtenbuch, kann der Privatanteil bei einer jährlichen Kilometerleistung von 40.000 km mit 25% angesetzt werden.
VwGH 94/13/0274 v. 09.04.1997
Führt ein Steuerpflichtiger kein Fahrtenbuch über das Ausmaß der betrieblich veranlassten Fahrten, sondern ermittelt er den privaten Anteil an den Kfz-Aufwendungen selbst nur griffweise, ist die Höhe dieses Aufwandes bzw. der Privatanteil an diesen Aufwendungen durch eine Schätzung im Sinne des § 184 BAO zu ermitteln. Unter Bedachtnahme auf eine insgesamt pro Streitjahr zurückgelegte Fahrtstrecke von 35.000 bis 40.000 km kann eine private Fahrtstrecke von 10.000 km angenommen werden. Aber auch die Richtigkeit eines Fahrtenbuches kann in Zweifel gezogen werden, wenn die privat gefahrene Fahrtstrecke in einem halben Jahr laut Fahrtenbuch nur 208 km betragen hätte.