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Prozessführung von Lehrlingen

BetriebswichtigesARD 4864/70/97 Heft 4864 v. 26.8.1997

( ABGB § 154 Abs 3 ) Die Prozessführung eines minderjährigen Lehrlings hinsichtlich Ansprüchen aus seinem Lehrverhältnis bedarf auch dann keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn nur ein Elternteil der Prozessführung zustimmt.

OLG Wien 10 Ra 159/97v v. 03.07.1997, Revisionsrekurs unzulässig

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