( ABGB § 154 Abs 3 ) Die Prozessführung eines minderjährigen Lehrlings hinsichtlich Ansprüchen aus seinem Lehrverhältnis bedarf auch dann keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, wenn nur ein Elternteil der Prozessführung zustimmt.
OLG Wien 10 Ra 159/97v v. 03.07.1997, Revisionsrekurs unzulässig