( ABGB § 1151, AuslBG § 2 Abs 2 ) Die einfache Errichtung von Ziegelmauern eines zu bauenden Hauses ohne dazugehörige Schalungsarbeiten kann nicht als selbständiges Werk, über das ein Werkvertrag abgeschlossen werden könnte, qualifiziert werden. VwGH 95/09/0198 v. 19.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)