( BAO § 9 ) Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen, die seine Haftung begründet. VwGH 96/15/0003 v. 15.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)