( GGG TP 9 lit a ) Alle Eingaben betreffend Eintragung in das Grundbuch, somit auch alle Rechtsmittelschrift en gegen Beschlüsse des Grundbuchsgericht s, unterliegen der Gerichtsgebühr. VwGH 96/16/0284 v. 29.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( GGG TP 9 lit a ) Alle Eingaben betreffend Eintragung in das Grundbuch, somit auch alle Rechtsmittelschrift en gegen Beschlüsse des Grundbuchsgericht s, unterliegen der Gerichtsgebühr. VwGH 96/16/0284 v. 29.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)