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Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern wegen Verletzung des ASchG

ArbeitsrechtARD 4861/24/97 Heft 4861 v. 12.8.1997

( ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs 3, § 30 ) Erbringt der Arbeitgeber den Beweis, dass ein gesundheitlicher Schaden auch bei Einhaltung der Arbeitnehmerschutznormen in gleicher Weise eingetreten wäre, haftet er nicht für den daraus erwachsenden Nachteil.

OGH 1 Ob 81/97m v. 18.03.1997

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