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UrlG § 4 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4861/23/97 Heft 4861 v. 12.8.1997

( UrlG § 4 Abs 1 ) Bringt ein Arbeitnehmer in seinem Kündigungsschreiben seine Absicht, in der Kündigungsfrist Urlaub bzw. seinen Zeitausgleich zu konsumieren, deutlich zum Ausdruck, kommt, sofern der Arbeitgeber dieser Absicht bei Kenntnisnahme des Kündigungsschreibens nicht entgegentritt, eine Urlaubsvereinbarung zustande. Auch wenn der Arbeitnehmer dies nicht in Form eines Wunsches oder eines Anbots formuliert, sondern seinen Urlaubsverbrauch einfach angekündigt hat (arg.: „werde diesen ... konsumieren“), kann daraus nicht abgeleitet werden, dass er in jedem Fall ohne Rücksicht auf Erklärungen des Arbeitgebers hiezu eigenmächtig Urlaub genommen hätte. OGH 9 Ob A 2133/96h v. 30.10.1996.

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