( UrlG § 7, AVRAG § 6 ) Eine Abgeltung nicht verbrauchten Urlaubs kommt nur im Falle der Beendigung eines Dienstverhältnisses in Betracht und nicht im Falle des Betriebsübergangs mit Fortbestand des Dienstverhältnisses zum Erwerber (verbotene Urlaubsablöse). ASG Wien 24 Cga 230/95h v. 10.10.1996, teilweise abgeändert durch OLG Wien 10 Ra 120/97b v. 26. 6. 1997.