( ABGB § 1151, § 1295 Abs 2 ) Ein Arbeitnehmer handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nachträglich darauf beruft, Arbeitnehmer gewesen zu sein, obwohl er als freier Mitarbeiter tätig sein wollte und sich jahrelang allen Versuchen des Arbeitgebers widersetzt hat, zu ihm in ein Dienstverhältnis zu treten.
Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 708/95 v. 11.12.1996