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ABGB § 1158

ArbeitsrechtARD 4860/10/97 Heft 4860 v. 8.8.1997

( ABGB § 1158 ) Die Drohung eines Arbeitnehmers, „er werde zum Jahresende gehen“, erfüllt die Voraussetzungen einer Kündigung nicht , wenn eine solche Erklärung emotional, aber ohne Termindruck abgegeben wurde. ASG Wien 6 Cga 110/95d, 6 Cga 234/95i v. 23.10.1996, rk.

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