vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 1

ArbeitsrechtARD 4860/3/97 Heft 4860 v. 8.8.1997

( AngG § 27 Z 1 ) Wurde ein Arbeitgeber aus privaten Gründen von der bei ihm beschäftigten Ehefrau aus dem ehelichen Wohnhaus und damit aus einem früher betrieblich genutzten Raum innerhalb des ehelichen Wohnhauses, der auch als Büro für die Firma des Arbeitgebers genutzt wurde, ausgesperrt, stellt dies keinen Entlassungsgrund dar. ASG Wien 6 Cga 188/94y v. 29.01.1997, bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 146/97k v. 18. 6. 1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte